Heilpädagogische Förderung/Finanzierung
Die heilpädagogische Förderung kann in der Regel kostenfrei in Anspruch genommen werden. Die Finanzierung erfolgt über das Bundessozialhilfegesetz und das Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Voraussetzungen hierfür sind ein Antrag auf Kostenübernahme beim jeweiligen Bezirk oder beim zuständigen Jugendamt, sowie ein kinderärztliches oder kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten.
Bei allen Antragsformalitäten sind wir Ihnen natürlich gerne behilflich. Kontaktieren Sie uns mit Ihren Fragen, wir beraten Sie gerne!